Mit Albert Fischer 1922 im Häs
„Die Hauptaufgabe des Villinger Narro war seit alters her das ‚Strählen ‚“. Diese Feststellung von Albert Fischer (1874 – 1952) aus den 1920er Jahren galt eigentlich über alle Jahrzehnte danach bis heute.
Doch gab es auch Jahre in den 2000ern, an deren Fasnet närrische Nicht-Narros am Straßenrand standen und an deren Kopfbedeckung zu lesen stand: “ Strähl, wenn kasch!?“ Vereinzelt waren separate Strählkurse die Folge.

Dies nun ließ darauf schließen, dass einige Narros das Strählen nie gelernt hatten und sie es deshalb scheuten, sie trotz oder wegen ihrer Maskierung ihre möglichen „Opfer“ nicht erkannten oder einigen – seit wenigen Jahren erst vor Ort – gar die lokale Mundart nicht geläufig war. Denn in der Hochsprache zu strählen, geht nun mal gar nicht!
Und so stellte Fischer, der spätere Zunftmeister, zu jener Zeit fest, dass „nicht jedem Narro die Gabe des Strählens von Natur aus gegeben sei“.

Vorbehaltlich den “ Richtigen als Opfer“ zu treffen, um diesen dann zu strählen und damit verbal auch herauszufordern, was diesem übers Jahr widerfahren, über ihn gemunkelt oder ihm vorzuwerfen sei, hatte und hat stets den Zweck,
sich in Wort und Widerrede heiter, ironisch, gelegentlich bissig oder vorwurfsvoll und auch mäßig provokant bis nur spaßig zu unterhalten.
Launig erwünschter Wortwechsel also, der weder beleidigend noch taktlos sein soll, sondern mit “ nötigem Mutterwitz und der Schlagfertigkeit des Erwiderns“ vom Narro mit „Taktgefühl verwertet“ wird.
Albert Fischer betonte jedoch, dass sich manch einer beim Strählen als empfindsame Natur beleidigt fühlte und die heutigen Leute (1922), besonders die nicht gebürtigen Villinger, so empfindlich seien, dass man ihnen nicht mehr strählen dürfe.
Als närrisch-historisch gilt, dass bei der früheren „Fasnacht“ oder „Fase(I)nacht“ eben auch gefaselt wurde – sich in launiger Weise die ‚Wahrheit‘ zu sagen.
Für Fischer galt, dass das „Strählen“ des Villinger Narro gewiss als eine historische Überlieferung gelten muss. Dieses „Strählen“ oder „durch die Hechel ziehen“ der Passanten hatte von alters her den Zweck, den Narro selbst wie auch das Gegenüber samt der Zuhörer zu unterhalten. Zum
Strählen gehört folglich der nötige Mutterwitz und die Schlagfertigkeit des Gestrählten, was vom Narro auch Takt verlangt, wenn er denn ein nicht beleidigend werden will. Auch soll der Narro nicht unanständig strählen, so Fischer, schon Rücksicht auf die zuhorchenden Kinder.
Darf nun aber doch auch die Frage gestellt werden, ob man auch ohne Scheme den Narren-Fürsten und Vasallen strählen darf, wie jüngst durch Thomas Moser und Klaus-Peter Karger zum Mitglieder-Boom geschehen zu den ständig steigenden Zuwachszahlen der Narrozunft. Vielleicht gar bebildert – mit oder besser ohne KI?

Haben denn alle Zunfträte und -Rätinnen die alemannische Mundart-Prüfung bestanden?
Wie sieht’s denn aus mit dem Geburtsort, wie zum Beispiel Schörzingen „im nahen Osten“,
und mit „gau, schtau un bliebe lau?“
Und wie kommen denn eine Karikatur oder zwei oder drei an, die den Narro und seinesgleichen
auf den Arm nehmen? Warten wir’s in 2026 ab, wenn es heißen darf: „Strähl, wenn de kasch!“
Wir versuchen vorab schon mal eine Portion Ironie in umgekehrte Richtung …