Bodenrichtwerte 2022 -Teure Südstadt!

Noch sind die neuen Grundsteuer-Bescheide, die ab der vermeintlichen Reform ab dem Jahr 2025 gelten sollen, nicht ergangen, wohl aber sog. Grundsteuer-Wertbescheide und Grundsteuer-Messbescheide.
Wer sich nach deren Erhalt auch noch mit den Bodenrichtwerten in den Stadtbezirken oder speziell in der „südlichen Südstadt“, in der Hammerhalde oder dem sog. ehemaligen „Kurgebiet“ befasst hat, der dürfte sich wundern, welchen Boden-Werte ein sog. „Gemeinsamer Gutachtertausschuss“ den Immobilien-Eigentümern zugesprochen hat.

Da wundert sich manch einer, wie man nach 25 Jahren, als der sein Objekt einst erworben hat,
es gelingen kann und konnte,
über eine Kaufpreis-Sammlung aus „notariellen Unterlagen“ 320, 360, 380 oder eben auch 400 Eur0 je Quadratmeter herauszulesen.

Sind notarielle Kauf-Urkunden transparent nach monetären Werten
zu Grund und Boden und nach Gebäude…???

Und eben deshalb lösen diese Werte Verwirrung, Verirrung und auch absoluten Zweifel auch schon mal manchen Widerspruch aus, von denen man hört, dass beim Finanzamt bis zu 400 täglich eingehen.

Dazu dann auch Schreiben, wie das folgende…

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Roth,

in Ihrem Amt als OB der Stadt Villingen-Schwenningen stehen Sie mit Datum vom 11.11.2020 an erster Stelle der Verantwortung für die sog. „übernehmende Gemeinde“ nach der Bildung des Gemeinsamen Gutachterausschuss GGA nach § 1 der VO der Landesregierung BW.

Diese Verantwortlichkeit bezieht sich auch auf die Besetzung des GGA für VS, die sog. Kaufpreissammlung und die lokalen Bodenrichtwerte.

In bislang noch eher nur bedingt allgemeiner Kenntnis der inzwischen – eher zweifelhaft – ermittelten BoRiWe für den Stadtbezirk Villingen trägt ein Großteil dieser Werte in weiten Teilen der Bevölkerung und bei den Eigentümern privater Immobilien zur absoluten und von Zweifeln beherrschten ungläubigen Verwunderung bei.

Werte also, die die im direkten Vergleich von sog. Richtwertzonen als geradezu absurd gelten müssen.

Steht doch hier für die südliche Südstadt unterhalb der Saarlandstraße zwischen Zeppelinstraße und Walkebuk – einer Distanz von mehr als einem Kilometer – z.B. ein BoRiWe von durchgehend 380 Euro, während gehobene Quartiere, wie das sog. ehemalige Kurviertel  mit nur 400 Euro bewertet wurden.

Da der o.g. Satzung kein Paragraf zugeordnet wurde, der die notwendige Fachkunde aller Gutachter einfordert, wie das z.B. in Brandenburg gefordert wird, sind die BoRiWe in Zweifel zu ziehen.

Begründung:

für eine unterstellte sog. Kaufpreissammlung ist wohl für alle Käufe/Verkäufe von bebauten Grundstücken vor und ab 2020 kaum anzunehmen und deshalb nicht erkennbar,
welche notariell beurkundeten Verträge eine zweifelsfreie Trennung in die Wertanteile von Grund und Gebäude möglich machten, man diese geschätzt hat oder sonst fragwürdig bestimmte.

 

Ich stelle deshalb den Antrag,

    1. mir und damit vielen 100 betroffenen Eigentümern nachzuweisen, welche signifikanten Merkmale der Kaufpreissammlung zugrunde liegen und
    2. für die benannte südliche Südstadt darzustellen, wie und warum sich der BoRiWe seit 2008 bis 2022
      von 225 Euro/qm auf 380 Euro/qm nachweislich erhöht haben soll oder erhöht hat.

Bitte veranlassen Sie zeitnah, dass dieser Antrag bis 20. März 2022 eindeutig beschieden wird.

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